Gemeinschaft TAUSCHRING Rhein-Westerwald


Die wirtschaftliche Situation in Deutschland verschärft sich zusehends. Geldmangel, Armut und Not kennzeichnen die Lage. 10 % der Deutschen leben unter der Armutsgrenze. Die Hilflosigkeit der Politiker ist nicht zu übersehen. Es liegt nicht etwa an mangelnder Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, die Leistungsgrenze ist längst nicht erreicht. Die Ursache der Misere ist ein schwerwiegende Fehler im Geldsystem.

Es bilden sich mehr und mehr in Deutschland und auch in anderen Ländern Tauschringe, um die wirtschaftlichen Probleme des Einzelnen, die das etablierte Wirtschafts- und Geldsystem uns zwangsläufig auferlegt, etwas zu mildern.

Der TAUSCHRING ist eine Wirtschaftsgemeinschaft, in der Wirtschaftsleistungen (Waren oder Dienstleistungen) erbracht oder in Anspruch genommen werden können. Es ist aber keine Bedingung, daß jedes Mitglied Leistungen erbringt. Der TAUSCHRING kann Mitglieder mittragen, die selbst keine Leistung erbringen und trotzdem Leistungen anderer Mitglieder in Anspruch nehmen möchten - ja, er ist geradezu darauf angewiesen.


Beschreibung und Aufnahmebedingungen


Der TAUSCHRING schert aus der EURO-Währung aus und geht in die Talentwährung über.

Für jedes Mitglied wird ein Konto eingerichtet. Mitglied können nur natürliche Personen werden.

Dieses Giro-Konto kann vom Teilnehmer selbst bebucht werden.

Jedem Mitglied wird jeden Monat das Bürgergeld (BG) gutgeschrieben. Das BG ermöglicht den Tauschringmitgliedern die keine Leistung erbringen (können) - zwar in geringerem Maß als Leistende - ebenfalls Leistungen von anderen Mititgliedern in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des monatlichen BG ist derzeit 500 Talente.

Allen Mitgliedern steht es offen, sich über den Kontostand eines Handelspartners in der Zentrale zu informieren oder sich das Konto online zeigen zu lassen.

Kreditgewährung kann nur vom Leistungserbringer erwartet werden. Kredite sind nicht verzinslich. Kredite sind nicht einklagbar. Kreditvergehen werden primär mit dem monatlichen Bürgergeld befriedigt.


 Aufnahmebedingungen


Für die Aufnahme in den TAUSCHRING ist keine Gebühr fällig.

Für den Import von Leistungen aus der externen Wirtschaft, wie Portokosten, Telefon, EDV u. a., die noch in EURO bezahlt werden müssen, sind jährlich 10 EURO Beitrag zu entrichten. Der Betrag ist mit dem Eintritt fällig und weiterhin jedes Jahr der Mitgliedschaft zum 15. des Monats, in dem der Beitritt erfolgte. Wird der Folgebeitrag nicht entrichtet, so erlischt die Mitgliedschaft und damit die Konten. Eine Kündigung ist dafür nicht nötig.

Aus der Mitgliedschaft entsteht keine Verpflichtung Wirtschaftsleistungen anzubieten - auch keine Verpflichtung eine angebotene Leistungen erbringen zu müssen. Auch passive Mitglieder können im Umfang ihres Bürgergeldes fortlaufend Leistungen in Anspruch nehmen. Die Preise sind frei handelbar. Als Anhaltspunkt kann die naturbezogene Formel herangezogen werden:

Ein lebender Mensch hat eine Körpertemperatur von rd. 36°C - davon abgeleitet: Eine Stunde körperliche Leistungserbringung gleich 36 Talente pro Stunde  als fixe Basis, von der alle weiteren Variablen abgeleitet werden können. (still sitzen und aufpassen ist weniger wert als eine hochqualifizierte Operation - die Marktmechanismen regeln den Preis!) Wer stirbt geht auf 0°C in jeder Beziehung - Guthaben verfallen!

Der TAUSCHRING versucht die angebotenen Leistungen mit der Nachfrage zu vermitteln. Um Leistungen vermitteln zu können, benötigt der TAUSCHRING das Einverständnis der Mitglieder, persönliche Daten weiterzugeben. Mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag gibt das Mitglied das Einverständnis dazu. Der TAUSCHRING ist nicht verpflichtet für Angebote zu werben. Die Veröffentlichungen erfolgen verschlüsselt, sodaß nur Teilnehmer den Partner ansprechen können.

Nicht veröffentlicht werden: Geburtsnamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf (nach Ausbildung), ausgeübte Tätigkeit.

Jedes Mitglied ist für die Qualität der erbrachten Leistung selbst verantwortlich. Der TAUSCHRING übernimmt für mangelhafte Leistungen keine Haftung. Der Tauschring haftet auch nicht für Ansprüche aus der EURO-Welt.


Die Aufgabe der Tauschzentrale besteht darin, den Kontostand der einzelnen Mitglieder zu verwalten und Angebot und Nachfrage zueinander zu bringen. Das geschieht am bequemsten mit einer Internetplattform. Allen Mitgliedern, die nicht elektronisch angebunden sind, ist mindestens vierteljährlich Angebot und Nachfrage in schriftlicher Form zu übermitteln.



Ende der Mitgliedschaft


Der Austritt ist jederzeit möglich, das Konto wird dann gelöscht, das Restguthaben verfällt. Durch die Austrittserklärung fallen keine Kosten an.

Da aber während des Jahres, für das der EURO-Jahresbeitrag bereits entrichtet ist, keinerlei Verpflichtungen bestehen und der Kontostand durch das Bürgergeld wächst, besteht kein Grund den Austritt innerhalb dieser Zeit zu erklären.

Um das Restguthaben nicht verfallen zu lassen kann noch vor dem Ende der Mitgliedschaft Wirtschaftsleistung dafür in Anspruch genommen werden. Hat sich ein Mitglied zu einem weiteren Jahr der Mitgliedschaft entschlossen und den fälligen Jahresbeitrag fristgerecht bezahlt, so wird das Konto weitergeführt.

Ist der Jahresbeitrag bis zum Fälligkeitstag nicht eingegangen, endet die Mitgliedschaft. Das Konto wird geschlossen, das nicht in Anspruch genommene Guthaben auf beiden Konten verfällt.

Damit der Fälligkeitstermin nicht versehentlich übergangen wird, ergeht ca. 1 Monat vorher ein Erinnerungsschreiben an jedes Mitglied. Dem "Übersehen", kann mit einer Abbuchungsermächtigung für den Betrag vorgebeugt werden.